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AutorenbildDaniel Canek Barrera Gonzalez

Rassismen in der Juristerei - Ruck Zuck abgedruckt

Der Beck Verlag entschuldigt sich für einen rassistischen Aufsatz in einer Fachzeitschrift


Echt jetzt? Hier und Heute?

Ja! Echt jetzt! Der Beck Verlag entschuldigt sich für einen von Rassismen durchzogenen Fachartikel eines 88-jährigen weißen Professors in der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA 2021, 166).


Zwanzigerjahre

Es ist zum verzweifeln: Wir stehen am Anfang der Zwanzigerjahre des Einundzwanzigsten Jahrhunderts und der einflussreichste Verlag rechtswissenschaftlicher Schriften Deutschlands leistet sich einen Fachaufsatz der von rassistischen Plattitüden nur so strotzt. Schon die Wahl des Autors ist schwer nachvollziehbar. Unter dem Titel "Ist Ugah, Ugah eine rassistische Beleidigung?" kritisiert der renommierte Verfassungsrechtler und Honorarprofessor Dr. Rüdiger Zuck eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Kaum erwähnenswert, dass der Professor ein weißer 88-jährige Mann ist. Ganz ohne Körpermerkmale an denen man (ja, wer eigentlich?) sich stören könnte. Aber dazu gleich mehr.


obiter dictum

Das Gericht in Karlsruhe hatte es doch tatsächlich gewagt obiter dictum zu einer unzulässigen und der Meinung der Richter*innen nach auch unbegründeten Verfassungsbeschwerde eines Betriebsrats Stellung zu nehmen. Dieser hatte sich gegen seine Kündigung durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen geklagt. Die Kündigung erging nachdem er in einer Betriebsratssitzung einen schwarzen Kollegen mit „Ugah Ugah“-Lauten belegt hatte. Durch die arbeitsgerichtliche Bestätigung seiner außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sah sich der Beschwerdeführer nun selbstredend in seiner Meinungsfreiheit verletzt. Das oberste deutsche Gericht sah dies anders. Nicht aber der Honorarprofessor. Dieser sah sich im Fazit seines Aufsatzes gleich auch noch zu den folgenden Ergüssen veranlasst:


"Aber Rasse hin oder her, das Andersartige wird uns erhalten bleiben, und nicht nur bei fremden Kulturen und unterschiedlichen Religionen. Wir stören uns weiterhin an anderen Körpermerkmalen wie etwa an wulstigen Lippen bei Afrikanern oder die den Chinesen zugeordneten Schlitzaugen. Wir regen uns aber auch über andere Ernährungsgewohnheiten auf. Als nach dem Zweiten Weltkrieg Gastarbeiter nach Deutschland kamen, sind ganze Bevölkerungsgruppen als Knoblauch(fr)esser diffamiert worden. Auch Kleidung führt zu Streit. Das geschieht zwar nicht beim harmlosen schottischen Kilt, wohl aber bei der Verschleierung einer Muslima. Tierrassen mit ihren züchterischen Reinheitsgeboten sind bislang unbeanstandet geblieben. Es wird auch lange dauern, bis wir alle unsere Kinderbücher von Negern gereinigt haben. Insgesamt hätte die aufgeheizte Rassismus-Debatte auch hier etwas mehr Vernunft und deutlich mehr Gelassenheit verdient."


Wir?!

Wer Wir ist, ließ der Professor natürlich offen. Ist ja eh klar. Wir eben. Also diejenigen ohne störende Körpermerkmale. Und damit nicht genug. Um seinem juristischen Argument, das Bundesverfassungsgericht hätte dem Kontext der „Ugah Ugah“-Laute des Betriebsrats in seinem Beschluss mehr Beachtung schenken müssen noch etwas Würze zu verleihen, schrieb Zuck:


"Wenn der mit einer weißen Frau verheiratete Farbige beim Frühstück für seinen Obstsalat nach weiteren Bananen ruft, und die Ehefrau darauf "Ugah Ugah" sagt, dann ist das eben in diesem Zusammenhang nicht mehr als harmloser Spott."


Altersmilde?

Für einen Moment möchte man dem Herrn Honorarprofessor ob seines fast schon biblischen Alters mit Milde begegnen und so einiges nachsehen. Einen wehmütigen Blick zurück auf die Bonner Republik die Allah sei dank vorbei ist, etwa. Sie wissen schon, die gute alte Zeit als man unter bunt noch eine Mischung aus Eierschalenfarben und verschiedenen Grautönen verstand. Und jede*m klar sein musste was mit „in Hautfarbe“ gemeint war. Dann jedoch muss man erfahren, dass er noch bis 2017 als Of Counsel in der Kanzlei seines Sohnes Holger Zuck zugange war. Milde ob des Alters? Wohl eher nicht.


Was ist bei Euch eigentlich los?

Auch dass der Beck Verlag, welcher sich seit Jahrzehnten beharrlich weigert sein Zivilkommentar-Flaggschiff den Palandt, benannt nach einem verdienten NS-Juristen, umzubenennen, sich offenbar wenig bis nichts dabei denkt diesen rassistische Kakophonie auch noch zu verlegen und in den Druck zu geben, ist wenig verwunderlich. Und umso beschämender. Schade nur, dass es zu Beck Online, einem digitalen Archiv juristischer Schriften aller Art, bisher keine echte Alternative für Deutschland gibt. Die braucht das Land vielleicht eher als so manch andere vermeintliche Alternative.


Spitze des Scheißbergs

Derlei Rassismen in der Juristerei sind aber leider nur die Spitze des Scheißbergs. Darunter verbirgt sich ein echter Komplex. Sie ahnen es: Ein Minderwertigkeitskomplex. Und daneben ein intellektuelles Armutszeugnis erster Güte. Dass nämlich gerade die vornehmlich textgebundene Wissenschaft der Juristerei bis heute die eigentliche Macht der eigenen Zunft, die Macht ihrer Worte, nicht begriffen hat, ist Ausdruck gleich mehrerer tiefsitzender Zweifel und Missverständnisse.


Neues Selbstbewusstsein

Da ist zunächst der Anspruch eine Wissenschaft zu sein. Klar wir Jurist*innen studieren oftmals fast ein Jahrzehnt, haben eine der schwersten wenn nicht die schwerste Abschlussprüfung. Aber macht uns das zu Wissenschaftler*innen? Als studierter Sozialwissenschaftler und Jurist habe ich da so meine Zweifel. Für mich rangiert die Juristerei wie auch andere durchaus honorige Disziplinen, die Tier- und Humanmedizin etwa oder das Ingenieurswesen eher auf der Stufe einer äußerst nützlichen Sozialtechnik. Angewandte Methoden der Problemlösung eben. Strukturiert, konzeptualisiert und durchaus mit einem gewissen Sozialprestige versehen. Aber mit Verlaub die meisten Kolleg*innen sind Vieles außer Wissenschaftler*innen. Wären sie es, wüssten sie vieles besser. Zum Beispiel, dass Worte eben nicht nur Worte sind. Sie sind, wie man bereits im Grundstudium der Soziologie oder Politikwissenschaften lernt, dazu geeignet soziale Konstrukte, also Realität, zu kreieren. Und auch ohne die Sozialkonstruktivisten studiert haben zu müssen, könnte man darauf kommen, dass es ein neues juristisches Selbstbewusstsein im uneigentlichen Sinne des Wortes bedarf.


Nur Worte?

Wir (also wir Jurist*innen) müssen uns selbst bewusster werden und begreifen, dass Worte eben nicht nur Worte sind. Sie sind auch Taten. Nichts anderes tun wir ja den lieben langen Tag. Viele, viele Worte machen. Wer das noch nicht begriffen hat, dem empfehle ich ein erschreckendes zeithistorisches Dokument: Das YouTube-Video des Verhörs des mittlerweile verurteilten Mörders Walter Lübckes, des Kasseler Regierungspräsidenten. Hier beschreibt der Neonazi Stephan Ernst glaubhaft, wie ihn das rassistische Gerede seiner Arbeistkolleg*innen zu seiner Mordtat motivierte. Nur Worte?! Walter Lübcke sähe das wohl anders. Ganz zu schweigen von den mindestens 187 Todesopfern rechtsextremer Gewalt seit dem Jahr 1990 und den unzähligen Opfern rassistischer Diskriminierung. Aber Namen sind ja auch nur Worte.

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