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HONORAR & KOSTEN
Wenn die Unterstützung durch einen Anwalt benötigt wird, stellt sich stets zunächst die Frage nach den Kosten.
Mein Ziel ist es, Sie so früh wie möglich über die zu erwartenden Kosten transparent zu informieren und die Möglichkeiten der Finanzierung gemeinsam mit Ihnen zu erörtern.
Sollten Sie sich an mich wenden, damit ich Sie bei der Antragsstellung für Corona-Hilfen unterstütze, so ist die Antragsprüfung vollkommen kostenfrei für Sie oder Ihr Unternehmen.
Sollte sich im Rahmen der Antragsprüfung ergeben, dass Sie oder Ihr Unternehmen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Form einer der verschiedenen Corona-Hilfen haben, so folgt im Anschluss die Antragstellung. Für die Antragsstellung berechnet sich mein Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist somit gesetzlich festgelegt. Die Höhe des Honorars hängt dabei von der Höhe Ihres Anspruches ab. Sollten Sie oder Ihr Unternehmen derzeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht in der Lage sein mein Honorar vorab zu entrichten, so teilen Sie mir dies einfach im Rahmen der Mandatierung mit. Wir finden dann gemeinsam eine Lösung (Ratenzahlung, Zahlung erst nach Erhalt der Corona-Hilfe). Ich lasse Sie in dieser schwierigen Situation nicht im Regen stehen.
Ansonsten berechne Ich für ein erstes Beratungsgespräch in der Regel einen Pauschalbetrag von 90,00 €, bei Vorlage eines Beratungshilfescheines nur eine Schutzgebühr von 15,00 €. Falls das Problem sich nicht bereits durch die Beratung lösen lässt, besprechen Ich mit Ihnen detailliert die voraussichtlichen Kosten, die durch eine Vertretung entstehen und ob die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe besteht. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen Ich auch die nötige Korrespondenz mit dieser für Sie.
Bei wenig umfangreich gelagerten Fällen berechnet sich mein Honorar anhand der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen, etwa bei umfangreichen Strafsachen, vereinbaren Ich eine faire Vergütung nach Aufwand im Wege eines Stundenhonorars oder auch als Pauschale für bestimmte Verfahrensabschnitte.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer.