§
STRAFVERTEIDIGUNG
Gerade im Strafprozess ist eine anwaltliche Vertretung unbedingt zu empfehlen.
Oftmals kann so schon im Rahmen des Ermittlungsverfahrens auf einen glimpflichen Ausgang für den Mandanten hingewirkt werden, etwa in Form einer Einstellung des Verfahrens oder dem Erlass eines Strafbefehls, welcher dem Mandanten die Hauptverhandlung erspart.
Auch können durch einen Strafverteidiger im Vorfeld zu einem Strafprozess Fehler durch den Mandanten selbst vermieden werden, welche sich sonst u.U. negativ auf den Verfahrensausgang auswirkten.
Sollten Sie also Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, melden Sie sich bitte umgehend, um einen optimalen Verfahrensausgang zu sichern.
Informationen zu meinem Honorar finden Sie hier.
§
NOTFÄLLE
Bei strafrechtlichen Notfällen (Verhaftung, Hausdurchsuchung o.ä.) erreichen Sie mich 24 h unter folgender Nummer: