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Sie wurden gekündigt?
Mit einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag will Ihr Arbeitgeber das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis auflösen. Dazu ist Ihr Arbeitgeber jedoch oftmals gar nicht berechtigt. Das Kündigungsschutzgesetz sieht weitereichende Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmern vor.
Viele Kündigungen sind mangels Kündigungsgrund unwirksam und daher angreifbar. Daher lohnt es sich anwaltlich gegen die Kündigung vorzugehen – gerade auch finanziell.
Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen, um eine Kündigungs-schutzklage zu vermeiden. Liegt eine solche Konstellation nicht vor, sind Arbeitgeber oft bereit einen Geldbetrag, die sogenannte Abfindung, an den Arbeitnehmer zu zahlen, um zu vermeiden, dass dieser gegen die Kündigung klagt.
Kündigungsschutzklage gratis prüfen
Falls Sie bereits gekündigt wurden oder eine Kündigung befürchten setzen Sie sich umgehend mit unserer Kanzlei auseinander. Wir prüfen kostenlos und unverzüglich die Chancen einer Kündigungsschutzklage.
Bitte tragen Sie in das Nachrichtenfeld auf der rechten Seite folgende Informationen ein:
-Haben Sie bereits eine schriftliche Kündigung erhalten? Wenn ja, wann ist Ihnen diese zugegangen?
-Ist Ihnen der Kündigungsgrund bekannt? Wenn ja, weshalb wurden Sie gekündigt?
-Sind in Ihrem Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer*innen beschäftigt?
-Seit wann sind Sie in dem Betrieb beschäftigt?
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